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SCHÜTZENORDNUNG
des Schützenvereins Elkeringhausen 1905 e.V.
Die Schützenordnung ist in Ergänzung zur Satzung des Schützenvereins Elkeringhausen 1905 e.V. eine Zusammenfassung von Rechten und Pflichten der Schützenbrüder.
Zur Änderung der Schützenordnung bedarf es der einfachen Mehrheit einer zu diesem Zweck einberufenen Generalversammlung.
Innerhalb des Schützenvereins Elkeringhausen 1905 e.V. besteht unter den Mitgliedern völlige Gleichheit. Der Verein bittet jedes Mitglied, dafür Sorge zu tragen, daß keine persönlichen Differenzen in den Verein eingebracht werden.
§ 1
Schützenfest
1. Jedes Schützenmitglied hat sich an dem Schützenfest zu beteiligen.
2. An der Schützenmesse haben alle Mitglieder teilzunehmen.
3. Den Anordnungen des Vorstandes ist während der Schützenfesttage Folge zu leisten.
4. Bezüglich der Teilnahme von Jugendlichen am Schützenfest werden die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes beachtet.
5. Jedes Schützenmitglied hat sich während der Dauer des Schützenfestes gebührlich zu benehmen.
6. An den Festumzügen haben die Schützenmitglieder mit Schützenmütze und Schützenkrawatte teilzunehmen.
7. Der Austragungsort für das Vogelschießen um die Königswürde ist grundsätzlich die Vogelstange am Grimmen.
Bei schlechter Witterung kann das Vogelschießen an die Vogelstange an der Schützenhalle verlegt werden. Hierüber trifft der Vorstand einen Tag vor Beginn des Schützenfestes die Entscheidung.
8. An dem Vogelschießen um die Königswürde können sich alle Schützenbrüder beteiligen, welche drei Jahre Mitglied im Verein sind. In begründeten Ausnahmefällen hat der Vorstand das Recht, anders zu entscheiden.
9. König ist, wer den letzen Rest des Vogels von dessen Befestigung abschießt.
10. Kronprinz oder auch Vizekönig ist derjenige, der die Krone des Vogels abschießt.
11. Falls der König verhindert ist, sein Amt auszuüben, hat der Kronprinz an dessen Stelle zu treten.
Es sei denn, der Vorstand trifft mit König und Kronprinz eine andere Regelung.
12. Der Schützenkönig hat den Vorstand über die Wahl seiner Königin sowie über die Zusammensetzung des Hofstaates zu informieren. Es sollten fünf bis sieben Paare dem Hofstaat angehören.
13. Sollte ein auswärtiges Schützenmitglied die Königswürde erringen, so wird derselbe in einem vom Vorstand näher bezeichneten Haus in Elkeringhausen zum Schützenfestzug mit seiner erwählten Königin und Hofstaat abgeholt.
14. Der Schützenkönig erhält vom Verein einen Orden. Der Schützenkönig stiftet dem Verein einen Orden.
15. Der König bekommt vom Verein ein Schußgeld, dessen Höhe die Generalversammlung festlegt.
16. Der König ist für die Anfertigung des Schützenvogels verantwortlich.
17. Dem Kronprinz wird vom Verein ein Orden verliehen.
§ 2
Überörtliche- und Jubiläumsschützenfeste sowie sonstige Veranstaltungen
An öffentlichen Festen sowie Veranstaltungen, wozu der Verein eingeladen wird und zu denen der Vorstand bzw. die Generalversammlung den Entschluß faßt, teilzunehmen, haben sich die Mitglieder nach Möglichkeit vollständig zu beteiligen, ebenso das Königspaar und der Hofstaat.
§ 3
Vereinseigene Ausrüstungsgegenstände
Schützenmitglieder, welche dem Verein gehörende Gegenstände in Benutzung haben, haben diese sorgfältig zu pflegen und zu behandeln. Für abhanden gekommene, dem Verein gehörende Gegenstände, haftet das jeweilige Schützenmitglied.
§ 4
Mitgliedsbeitrag
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Generalversammlung festgelegt.
2. Beitragsbefreiungen
Von der Zahlung des Beitrages sind befreit:
a) grundwehr- und ersatzdienstleistende Schützenbrüder,
b) der amtierende Schützenkönig,
c) Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr, sofern sie bereits 20 Jahre dem Verein angehören.
Die Regelung der 20jährigen Vereinszugehörigkeit gilt für Mitglieder, die nach Beschlußfassung dieser Schützenordnung in den Verein aufgenommen werden.
§ 5
Mitgliederehrungen/ Altersjubiläen
1. Den Mitgliedern wird für 25- und 50jährige Zugehörigkeit zum Verein ein Vereinsabzeichen verliehen.
2. Ab dem 70. Lebensjahr erhalten Mitglieder alle fünf Jahre zu ihren Geburtstagen ein Präsent vom Verein.
§ 6
Inkrafttreten der Schützenordnung
Mit der Beschlußfassung dieser Schützenordnung wird die Schützenordnung vom 22.07.1954
außer Kraft gesetzt.
Diese Schützenordnung tritt mit dem Tage ihrer Beschlußfassung in Kraft.
Elkeringhausen, 12. November 2000
Im Auftrag der Generalversammlung
gez. J. Müller gez. T. Mörchen gez. W. Steinmetz gez. A. Steinhausen
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender Schriftführer Kassierer
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